Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem aktuellen Rundschreiben informieren wir Sie über die folgenden Themen:
Alle Steuerzahler
- Jahressteuergesetz 2019 und Soli-Rückführung sind beschlossen - Steuermaßnahmen des Klimaparameters vorerst ausgebremst
- Auskünfte zur Betriebseröffnung: Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht
- Umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze
Vermieter
- Gemischt genutzte Immobilie: Schuldzinsenabzug durch richtige Zuordnung optimieren.
Freiberufler und Gewerbetreibende
- Belegausgabepflicht ab 1.1.2020: Finanzverwaltung wird keine Bußgelder verhängen
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
- Jahresabschluss 2018 muss bis zum 31.12.2019 offengelegt werden
Arbeitgeber
- Bundesfinanzhof erleichtert die Steueroptimierung mit Gehaltsextras
- Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro
- Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Arbeitnehmer
- Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2020 für Ehegatten und Lebenspartner
- Mietkosten können auch nach Ende der doppelten Haushaltsführung abziehbar sein
Abschließende Hinweise
- Anträge auf Baukindergeld: Ablehnungsquote liegt bei 3 %
- Verzugszinsen
- Steuern und Beiträge Sozialversicherung

Sie haben Fragen zu einem Punkt im Rundschreiben? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
