Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem aktuellen Rundschreiben informieren wir Sie über die folgenden Themen:
Alle Steuerzahler
- Verkauf einer Ferienwohnung vor Ablauf der Zehnjahresfrist: Inventar nicht zu versteuern
- Erste Tätigkeitsstätte: Keine Reisekosten bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme
- Keine Übertragung des Betreuungsfreibetrags nach Volljährigkeit des Kindes
- Kindergeldanspruch beim Freiwilligendienst „Erasmus+“ 2
- Zinsertrag bei verbilligter Veräußerung eines Hausgrundstücks gegen Rentenzahlungen
Freiberufler und Gewerbetreibende
- Pkw und Arbeitszimmer: Restriktive Rechtsprechung bei Verkauf und Betriebsaufgabe
- Coronavirus: Außerordentliche Wirtschaftshilfe für temporäre Schließungen im November
- Künstlersozialabgabe soll zum 1.1.2021 auf 4,4 % steigen
Personengesellschaften und deren
Gesellschafter
- Schenkung: Vorsicht bei disquotaler Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG
Arbeitgeber
- Minijobs: Neue Umlagesätze seit Oktober 2020
- Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen
Arbeitnehmer
- Doppelte Haushaltsführung: Fallen Kosten für einen Stellplatz unter die 1.000 EUR-Grenze?
Abschließende Hinweise
- Ergebnisse der Betriebsprüfung 2019
- Schenkungsteuer: Urenkel haben keinen Anspruch auf den Freibetrag von Enkeln
- Verzugszinsen
- Steuern und Beiträge Sozialversicherung
Sie haben Fragen zu einem Punkt im Rundschreiben? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!