Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem aktuellen Rundschreiben informieren wir Sie über die folgenden Themen:
Alle Steuerzahler
- Die Ost-West-Rentenangleichung führt nicht zur Neuberechnung des Freibetrags
- Schenkungsteuer: Schenkung an ein Kind bei Weiterschenkung an das Enkelkind
Vermieter
- Vermieter Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück mit Arbeitshilfe der Finanzverwaltung?
- Erhaltungsaufwand: Berücksichtigung nicht verteilter Beträge im Erbfall
- Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung
Kapitalanleger
- Gesetzgeber hat die Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften erschwert
Freiberufler und Gewerbetreibenden
- Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz
Gesellschafter und Geschäftsführer
von Kapitalgesellschaften
- Zur Anerkennung einer Pensionsrückstellung mit Abfindungsklausel
- Buchung auf Verrechnungskonto: Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
- Grunderwerbsteuer: Steuervergünstigung für Umwandlungen im Konzern
Arbeitgeber
- Arbeitslohn: Entgelt für Werbung auf privatem Pkw
Arbeitnehmer
- Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2020
Abschließende Hinweise
- Tagesmütter: Zahlungen von Jugendämtern sind steuerpflichtig
- Verzugszinsen
- Steuern und Beiträge Sozialversicherung

Sie haben Fragen zu einem Punkt im Rundschreiben? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!
